Nutzungsordnung

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für alle Mitglieder und vom Vorstand autorisierten Nutzer der Weitblick-Anwendung (im Folgenden „App“), bereitgestellt vom FDP Ortsverband Geldern.

2. Zugang

Der Zugang erfolgt ausschließlich über persönliche, vom Ortsverband vergebene Zugangsdaten. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Vorstand unverzüglich zu informieren.

3. Zulässige Nutzung

Die App darf ausschließlich für satzungsgemäße Vereinstätigkeiten und die Koordination von Wahlkampf- und Parteiarbeit genutzt werden. Über die App zugängliche Daten (insb. Mitgliederdaten, Wahlkampf-Adressdaten und -bewertungen) dürfen nur für diesen Zweck verwendet und nicht an Unbefugte weitergegeben werden.

4. Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere:

  • die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte,
  • das Kopieren, Exportieren oder Veröffentlichen von Mitglieder- oder Kontaktdaten außerhalb des satzungsgemäßen Zwecks,
  • jeglicher Versuch, den Quellcode der App zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln oder außerhalb der vereinbarten Nutzung weiterzuverwenden (siehe Urheberrechtshinweis im Impressum),
  • die missbräuchliche Nutzung der Haustür-Bewertungsfunktion außerhalb des Zwecks der Wahlkampfkoordination.

5. Verfügbarkeit

Die App wird mit größtmöglicher Sorgfalt betrieben; ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht jedoch nicht (unentgeltliches internes Vereinstool).

6. Sperrung

Der Vorstand kann den Zugang bei Verstoß gegen diese Nutzungsordnung oder bei Beendigung der Mitgliedschaft/Funktion mit sofortiger Wirkung sperren.

7. Urheberrecht

Der Quellcode der App steht im Eigentum von Dennis Kewitz (siehe Impressum). Diese Nutzungsordnung räumt Nutzern lediglich ein Recht zur bestimmungsgemäßen Benutzung der App ein, keine Rechte am Quellcode.

8. Änderungen

Der Vorstand kann diese Nutzungsordnung mit angemessener Vorankündigung ändern.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.